Beim Wechsel des Arbeitsplatzes stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, welche Unterlagen und Nachweise erneut benötigt werden. Besonders in Branchen wie Gastronomie, Pflege, Lebensmittelherstellung oder Kinderbetreuung spielt der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und Personen eine zentrale Rolle. Daher gehört die Infektionsschutzbelehrung zu den Dokumenten, die häufig zuerst geprüft werden.

Obwohl die meisten Beschäftigten die Belehrung bereits vor Beginn ihrer ersten Tätigkeit erhalten haben, herrscht oft Unsicherheit darüber, ob sie bei einem neuen Arbeitgeber wiederholt werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben wirken auf den ersten Blick komplex, doch ein genauer Blick zeigt, dass klare Regeln existieren. In diesem Artikel klären wir umfassend, ob und wann eine Erneuerung notwendig ist.

Im letzten Abschnitt dieser Einführung betrachten wir außerdem, warum gerade beim Arbeitsplatzwechsel immer wieder Unklarheiten entstehen und weshalb es wichtig ist, sich mit den gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen – besonders wenn es um das Thema infektionsschutzbelehrung bei jobwechsel – muss man sie erneut machen geht.

Einleitung: Warum die Infektionsschutzbelehrung relevant bleibt

Die Infektionsschutzbelehrung spielt in vielen Berufsbereichen eine entscheidende Rolle, besonders überall dort, wo Mitarbeiter mit Lebensmitteln, pflegebedürftigen Personen oder hygienisch sensiblen Aufgaben betraut sind. Sie dient dazu, sowohl Arbeitnehmer als auch Verbraucher vor der Verbreitung bestimmter Infektionskrankheiten zu schützen. Daher handelt es sich nicht nur um eine formelle Pflicht, sondern um eine grundlegende Voraussetzung für sicheres und verantwortungsbewusstes Arbeiten.

Bedeutung der Hygieneschulung für Arbeitnehmer in sensiblen Bereichen

Mitarbeiter in Bereichen wie Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung, Pflege oder Gemeinschaftseinrichtungen tragen eine hohe Verantwortung im Umgang mit Hygienevorschriften. Eine fundierte Belehrung vermittelt Wissen über gesetzliche Vorgaben, richtige Hygienemaßnahmen und den Umgang mit möglichen Krankheitssymptomen. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass Infektionen unbemerkt weitergegeben werden, was sowohl den Schutz der Verbraucher als auch den Schutz des Personals erhöht.

Rechtlicher Hintergrund und Verpflichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Belehrung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dort ist genau geregelt, welche Berufsgruppen eine solche Belehrung benötigen und welche Inhalte zwingend vermittelt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Informationen über meldepflichtige Krankheiten, das richtige hygienische Verhalten und die Verantwortung jedes Einzelnen, Verdachtsfälle zu melden. Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter eine gültige Belehrung nachweisen können.

Was ist eine Infektionsschutzbelehrung und wer braucht sie?

Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die Personen erhalten müssen, bevor sie erstmals in bestimmten Bereichen tätig werden. Sie vermittelt grundlegendes Wissen darüber, wie Infektionen entstehen können und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um deren Übertragung zu verhindern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Beschäftigte hygienisch korrekt arbeiten und dadurch Verbraucher sowie Kollegen geschützt werden.

Definition und Zweck der Belehrung

Die Belehrung basiert auf den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dient dazu, Angestellte über Hygieneregeln, meldepflichtige Krankheiten und persönliche Verhaltenspflichten aufzuklären. Sie ist insbesondere dann notwendig, wenn Arbeitnehmer mit Lebensmitteln, sensiblen Gütern oder verletzlichen Personengruppen in Kontakt stehen. Zusätzlich spielt sie eine wichtige Rolle bei der Aufklärung zu Situationen, in denen Beschäftigte vorübergehend nicht arbeiten dürfen, beispielsweise bei bestimmten Krankheitssymptomen oder Infektionsverdacht.

Berufsgruppen, für die die Belehrung Pflicht ist

Zu den Tätigkeitsbereichen, in denen eine Belehrung verpflichtend ist, gehören unter anderem Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Gemeinschaftsverpflegung, Pflege, medizinische Einrichtungen sowie Tätigkeiten in Schulen und Kitas. Wer erstmals in diesen Feldern arbeiten möchte, benötigt in der Regel auch ein gesundheitszeugnis oder eine entsprechende Schulungsbescheinigung wie die infektionsschutzbelehrung. Beide Dokumente dienen dem Nachweis, dass alle relevanten Informationen zu Hygiene und Infektionsschutz korrekt vermittelt wurden.

Unterschiede zwischen Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitszeugnis und ähnlichen Dokumenten

Während die Infektionsschutzbelehrung inhaltlich auf die Vermittlung gesetzlicher Hygieneregeln fokussiert, wird das gesundheitszeugnis online oder vor Ort häufig als Nachweis für den Abschluss dieses Belehrungsprozesses verwendet. Einige Ämter nutzen den Begriff Gesundheitszeugnis weiterhin als Bezeichnung für die Bescheinigung der Belehrung. Wichtig ist daher zu verstehen, dass beide Dokumente eng miteinander verbunden sind, aber nicht identisch sein müssen. Je nach Bundesland können zudem unterschiedliche Bezeichnungen auftreten, was gelegentlich zu Verwirrung führt.

Gültigkeit der Infektionsschutzbelehrung

Die Gültigkeit der Infektionsschutzbelehrung ist für viele Arbeitnehmer ein zentraler Punkt, insbesondere wenn ein neuer Job in einer hygienisch sensiblen Branche beginnt. Grundsätzlich gilt: Eine einmal ausgestellte Belehrung hat eine langfristige Wirksamkeit, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auch wenn der Begriff „einmalig gültig“ oft falsch verstanden wird, definieren die gesetzlichen Vorgaben klar, wie lange eine Belehrung verwendet werden darf und wann eine erneute Teilnahme erforderlich wird.

Wie lange die Belehrung gültig ist

Die Erstbelehrung, die in der Regel vom Gesundheitsamt durchgeführt wird, verliert ihre Gültigkeit nach zwei Jahren, wenn sie in diesem Zeitraum nicht für eine entsprechende Tätigkeit genutzt wurde. Wer jedoch nachweislich innerhalb dieser zwei Jahre in einem belehrungspflichtigen Bereich gearbeitet hat, kann die Bescheinigung weiterhin verwenden. Das bedeutet, dass der einmalige Start in einer entsprechenden Tätigkeit entscheidend dafür ist, ob die Belehrung dauerhaft gültig bleibt.

Welche Angaben verpflichtend dokumentiert werden

Jede Belehrung enthält bestimmte Pflichtangaben, die eindeutig nachweisen sollen, dass die Schulung korrekt durchgeführt wurde. Dazu gehören das Ausstellungsdatum, die Bestätigung der teilnehmenden Person sowie Hinweise auf die übermittelten Inhalte des Infektionsschutzgesetzes. Arbeitgeber benötigen diese Angaben, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Werden diese Informationen nicht klar dokumentiert, kann die Belehrung unter Umständen als ungültig betrachtet werden.

Typische Missverständnisse über Fristen und Nachweise

Viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, dass eine Belehrung automatisch nach zwei Jahren vollständig abläuft. Das trifft jedoch nur zu, wenn innerhalb dieses Zeitraums keine Tätigkeit im relevanten Bereich aufgenommen wurde. Ein weiteres Missverständnis betrifft den Begriff der „Auffrischung“: Eine gesetzlich verpflichtende regelmäßige Wiederholung gibt es nicht. In einigen Betrieben können jedoch interne Hygieneschulungen verlangt werden, die zusätzlich zur gesetzlichen Belehrung durchgeführt werden. Diese ersetzen jedoch nicht die ursprüngliche Bescheinigung.

Jobwechsel: Muss die Infektionsschutzbelehrung erneuert werden?

Beim Wechsel des Arbeitgebers taucht oft die Frage auf, ob eine bereits vorhandene Belehrung weiterhin gültig ist oder ob eine erneute Teilnahme erforderlich wird. Die gesetzlichen Regelungen wirken auf den ersten Blick komplex, lassen sich jedoch klar zusammenfassen: Nicht jeder Jobwechsel führt automatisch zu einer Pflicht zur Wiederholung. Entscheidend ist, ob und wie die bisherige Tätigkeit genutzt wurde und welche Anforderungen der neue Arbeitgeber stellt.

Welche Regeln beim Arbeitgeberwechsel gelten

Wenn eine Person innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Infektionsschutzbelehrung eine Tätigkeit in einem belehrungspflichtigen Bereich aufgenommen hat, bleibt die Bescheinigung dauerhaft gültig. Das gilt auch dann, wenn später der Arbeitsplatz gewechselt wird. In diesem Fall ist es ausreichend, die vorhandene Bescheinigung beim neuen Arbeitgeber vorzulegen. Viele Beschäftigte wissen nicht, dass die Belehrung nicht automatisch „abläuft“, sobald der Beruf gewechselt wird – entscheidend ist vielmehr der erstmalige Arbeitsbeginn innerhalb des zweijährigen Gültigkeitsfensters.

Fälle, in denen eine neue Belehrung notwendig wird

Eine erneute Belehrung kann erforderlich werden, wenn die ursprüngliche Bescheinigung zwar ausgestellt wurde, aber nicht innerhalb von zwei Jahren für eine entsprechende Tätigkeit genutzt wurde. In diesem Fall verliert sie ihre Wirksamkeit und es muss erneut eine Schulung absolviert werden. Ebenfalls notwendig kann eine Wiederholung sein, wenn ein neuer Arbeitgeber ausdrücklich eine aktuelle Belehrung verlangt, weil beispielsweise interne Hygienevorgaben dies vorschreiben. Manche Unternehmen bestehen auf zusätzlichen Hygieneschulungen, die jedoch nicht die gesetzliche Belehrung ersetzen.

Situationen, in denen die bestehende Belehrung weiterhin gültig bleibt

Wurde die ursprüngliche Belehrung ordnungsgemäß genutzt und dokumentiert, behält sie ihre Gültigkeit unabhängig davon, wie oft oder wie lange der Arbeitsplatz gewechselt wurde. Arbeitnehmer können dann problemlos dieselbe Bescheinigung erneut vorlegen. Dies gilt auch, wenn die Belehrung ursprünglich online absolviert wurde, etwa über eine infektionsschutzbelehrung online oder im Zusammenhang mit einem digitalen gesundheitszeugnis online. Wichtig ist lediglich, dass die Teilnahme nachweisbar bleibt und das Dokument vollständig ist.

Online-Möglichkeiten: Moderne Alternativen zur Vor-Ort-Belehrung

Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich in den letzten Jahren neue Möglichkeiten entwickelt, die klassische Belehrung vor Ort beim Gesundheitsamt zu ersetzen. Besonders für Menschen mit wenig Zeit, Schichtarbeit oder langen Anfahrtswegen stellt die Online-Belehrung eine praktische und effiziente Alternative dar. Dabei wird derselbe gesetzliche Inhalt vermittelt, jedoch flexibel und ortsunabhängig.

Vorteile einer Online-Belehrung

Die infektionsschutzbelehrung online bietet eine Reihe von Vorteilen: Sie kann jederzeit absolviert werden, ist zeitlich flexibel und häufig sogar kostengünstiger als die Präsenzbelehrung im Amt. Viele Teilnehmer schätzen außerdem die Möglichkeit, die Inhalte in ihrem eigenen Tempo zu bearbeiten. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt in der Regel direkt digital, sodass sie sofort für den Arbeitgeber verfügbar ist. Darüber hinaus entfällt der organisatorische Aufwand, Termine koordinieren oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.

Für wen sich digitale Gesundheitsnachweise lohnen

Dienstleister und Plattformen, die ein gesundheitszeugnis online anbieten oder die Möglichkeit bieten, ein gesundheitszeugnis beantragen zu können, sind besonders für Arbeitnehmer in der Gastronomie, im Lebensmittelbereich und in der Pflege attraktiv. Wer kurzfristig eine neue Stelle antritt oder eine Bescheinigung verloren hat, profitiert von der schnellen Verfügbarkeit der digitalen Dokumente. Auch Arbeitgeber zeigen sich zunehmend offen gegenüber diesen modernen Lösungen, da sie die Compliance verbessern und den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Bedeutung für Branchen wie Gastronomie und Pflege

Gerade in der Gastronomie, wo häufig kurzfristig Personal benötigt wird, sind digitale Lösungen besonders wertvoll. Sie erleichtern den Prozess sowohl für Bewerber als auch für Unternehmen. Ein elektronisches Dokument kann problemlos archiviert und jederzeit erneut vorgelegt werden. Zudem ergänzen Online-Schulungen häufig weitere digitale Lernformate, wodurch in vielen Betrieben ein einheitliches Hygienemanagement entsteht. Für neue Mitarbeiter schafft dies transparente Abläufe und einen schnellen Einstieg in den Arbeitsalltag.

Arbeitgeberpflichten beim Jobwechsel

Beim Wechsel des Arbeitgebers spielen nicht nur die Pflichten des Arbeitnehmers eine Rolle, sondern auch die Verantwortung des Unternehmens. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass neue Mitarbeiter alle erforderlichen Hygienenachweise besitzen und korrekt dokumentiert sind. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz und dienen sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der rechtlichen Absicherung des Betriebs.

Welche Nachweise Arbeitgeber verlangen dürfen

Ein neuer Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer gültigen Infektionsschutzbelehrung zu verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Belehrung ursprünglich vor Ort oder digital erfolgt ist. Wichtig ist die Nachweisbarkeit der Teilnahme sowie die Vollständigkeit der Angaben. Einige Betriebe verlangen zusätzlich interne Hygieneschulungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, jedoch die ursprüngliche Belehrung nicht ersetzen. Arbeitgeber dürfen außerdem klären, ob die Belehrung innerhalb des zweijährigen Zeitraums genutzt wurde, da nur dann eine dauerhafte Gültigkeit vorliegt.

Dokumentationspflichten im Unternehmen

Unternehmen müssen die vorgelegte Bescheinigung ordnungsgemäß dokumentieren und archivieren. In vielen Fällen wird hierfür eine Kopie der Belehrung in den Personalakten abgelegt. Die Dokumentation dient im Ernstfall als Nachweis gegenüber Behörden und bei internen Audits. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter über betriebliche Hygieneregeln zu informieren und gegebenenfalls interne Ergänzungsschulungen anzubieten. Diese Maßnahmen tragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei und sorgen für ein einheitliches Hygieneverständnis im Betrieb.

Umgang mit digitalen und papierbasierten Bescheinigungen

Digitale Nachweise, die beispielsweise aus einer infektionsschutz belehrung online oder einer beantragten Online-Bescheinigung hervorgehen, werden heute von den meisten Unternehmen anerkannt. Sie lassen sich leichter speichern und schneller weiterreichen als herkömmliche Papierdokumente. Dennoch behalten auch gedruckte Bescheinigungen ihre Gültigkeit, solange sie vollständig und leserlich sind. Arbeitgeber sollten bei digitalen Dokumenten darauf achten, dass die Echtheit überprüfbar ist und dass alle relevanten Pflichtangaben vorhanden sind.

Besonderheiten in der Gastronomie

Die Gastronomie gehört zu den Branchen, in denen die hygienischen Anforderungen besonders hoch sind. Mitarbeiter haben hier oft direkten Kontakt mit Lebensmitteln oder arbeiten in Bereichen, in denen strenge Sauberkeits- und Infektionsschutzstandards gelten. Daher spielt die Infektionsschutzbelehrung in Restaurants, Cafés, Hotels und Cateringbetrieben eine zentrale Rolle und wird häufig intensiver geprüft als in anderen Berufsfeldern.

Warum das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie oft nachgefragt wird

Da in gastronomischen Betrieben Lebensmittel täglich verarbeitet, gelagert oder serviert werden, müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie über alle relevanten Hygiene- und Infektionsschutzregeln informiert sind. Das gesundheitszeugnis gastronomie wird dabei oft als Bezeichnung für die Bescheinigung der Belehrung genutzt – selbst wenn der Begriff offiziell nicht mehr zeitgemäß ist. Arbeitgeber verlangen den Nachweis in der Regel bereits vor Arbeitsbeginn, damit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und einen hygienisch einwandfreien Betrieb gewährleisten können.

Branchenspezifische Hygienestandards und Anforderungen

In der Gastronomie gelten zusätzliche interne und externe Kontrollen, etwa durch das Gesundheitsamt oder betriebsinterne Qualitätsprüfungen. Mitarbeiter müssen daher nicht nur die gesetzliche Belehrung nachweisen, sondern auch regelmäßig über Hygieneabläufe informiert werden. Dazu zählen Umgang mit Lebensmitteln, persönliche Hygiene, Temperaturkontrollen, Reinigungsvorgaben und Meldepflichten bei Krankheitssymptomen. Diese hohen Standards dienen dazu, Lebensmittelinfektionen zu vermeiden und den Verbraucherschutz sicherzustellen.

Relevanz von digitalen Schulungsangeboten

Digitale Lernformate haben sich in der Gastronomie fest etabliert, da sie gerade bei saisonaler Beschäftigung und häufigem Personalwechsel große Vorteile bieten. Programme wie die hygienebelehrung online oder ergänzende Hygienekurse erleichtern die Einarbeitung und bieten flexible Schulungsmöglichkeiten. Auch Arbeitgeber profitieren davon, da digitale Bescheinigungen schnell überprüft, gespeichert und archiviert werden können. Dies trägt zu einer effizienten Organisation und einem hohen Hygieneniveau im Betriebsalltag bei.

Häufige Fragen zur Belehrung bei Jobwechsel

Beim Thema Jobwechsel und Infektionsschutzbelehrung tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, welche Pflichten bestehen, wie lange ihre Bescheinigung gültig bleibt oder was im Fall eines Verlusts zu tun ist. Die folgenden häufigen Fragen helfen dabei, die wichtigsten Punkte verständlich zu klären und typische Missverständnisse zu vermeiden.

Was tun, wenn die Bescheinigung verloren geht?

Geht die Bescheinigung verloren, ist dies in der Regel kein Grund zur Sorge. Viele Gesundheitsämter und Online-Anbieter stellen auf Anfrage eine Zweitschrift oder erneute digitale Version aus, sofern die Teilnahme eindeutig nachweisbar ist. Arbeitnehmer sollten daher zunächst prüfen, ob sie die Belehrung vielleicht bereits digital erhalten haben. Falls dies nicht der Fall ist, kann es notwendig sein, erneut eine Schulung zu absolvieren, besonders wenn die Teilnahme nicht mehr nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Welche Kosten entstehen bei einer erneuten Belehrung?

Die Kosten für eine Infektionsschutzbelehrung variieren je nach Bundesland, Anbieter und Art der Durchführung. Eine erneute Belehrung vor Ort beim Gesundheitsamt ist oft etwas teurer als digitale Angebote. Online-Schulungen sind meist kostengünstiger und schneller verfügbar, insbesondere wenn sie im Rahmen eines gesundheitspass beantragen Prozesses oder ähnlichen digitalen Angeboten durchgeführt werden. Arbeitgeber übernehmen die Kosten meist nicht automatisch, daher sollten Arbeitnehmer sich rechtzeitig informieren.

Wo kann man ein Gesundheitszeugnis oder eine Belehrung erneut erhalten?

Eine erneute Belehrung kann direkt beim zuständigen Gesundheitsamt oder über digitale Plattformen erfolgen. Viele Anbieter ermöglichen es, ein gesundheitsausweis online zu erwerben oder den gesamten Prozess schnell und unkompliziert durchzuführen. Wer kurzfristig eine Bescheinigung benötigt, etwa für einen neuen Arbeitsplatz, kann mit einer Online-Variante Zeit sparen und den Vorgang vollständig digital abschließen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der gewählte Anbieter offizielle und rechtskonforme Belehrungen durchführt.

Zusammenfassung

Die Infektionsschutzbelehrung spielt in vielen hygienisch sensiblen Branchen eine entscheidende Rolle und begleitet Arbeitnehmer oft über viele Jahre hinweg. Besonders beim Wechsel des Arbeitsplatzes herrscht jedoch häufig Unsicherheit darüber, ob die bestehende Bescheinigung weiterhin genutzt werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Entscheidend ist, ob die Belehrung innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung erstmals für eine entsprechende Tätigkeit genutzt wurde. Ist dies der Fall, bleibt sie dauerhaft gültig und kann auch bei späteren Jobwechseln problemlos vorgelegt werden.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ein Jobwechsel nicht automatisch eine erneute Teilnahme erforderlich macht. Eine Wiederholung wird nur dann notwendig, wenn die ursprüngliche Belehrung nicht rechtzeitig genutzt wurde oder wenn der neue Arbeitgeber interne Zusatzanforderungen stellt. Digitale Lösungen wie moderne Online-Belehrungen oder elektronische Gesundheitsnachweise erleichtern zudem den Prozess und machen den Zugang zu wichtigen Dokumenten schneller und flexibler.

Auch Arbeitgeber profitieren von klaren Regeln und digitalen Systemen. Sie können Nachweise effizient prüfen, dokumentieren und archivieren. Gleichzeitig tragen regelmäßige interne Hygieneschulungen dazu bei, das Verständnis für betriebliche Hygienevorgaben zu stärken und gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Insgesamt zeigt sich, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von transparenten Abläufen, eindeutigen Fristen und digitalen Alternativen profitieren, wenn es um die Infektionsschutzbelehrung im beruflichen Alltag geht.

Infektionsschutzbelehrung bei Jobwechsel – Muss man sie erneut machen? Hakkında Sıkça Sorulan Sorular

Muss ich die Infektionsschutzbelehrung bei jedem Jobwechsel erneut machen?

Nein. Wenn die Belehrung innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung erstmals genutzt wurde, bleibt sie dauerhaft gültig und muss nicht wiederholt werden.

Was passiert, wenn ich länger als zwei Jahre nicht im Lebensmittel- oder Hygienebereich gearbeitet habe?

Wurde die Belehrung innerhalb der ersten zwei Jahre nicht genutzt, verliert sie ihre Gültigkeit und muss neu absolviert werden.

Akzeptieren Arbeitgeber digitale Belehrungen oder Online-Zertifikate?

Ja. Viele Arbeitgeber akzeptieren digitale Bescheinigungen, solange sie vollständig, offiziell und nachvollziehbar ausgestellt wurden.

Wo bekomme ich eine neue Infektionsschutzbelehrung, wenn meine alte nicht mehr gültig ist?

Sie können die Belehrung beim Gesundheitsamt oder über zugelassene Online-Plattformen erneut absolvieren.

Gilt meine Bescheinigung auch in einem anderen Bundesland?

Ja. Eine einmal gültig genutzte Belehrung wird bundesweit anerkannt und kann bei jedem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Was mache ich, wenn ich meine Bescheinigung verloren habe?

Wenn die Teilnahme nachweisbar ist, stellen viele Anbieter eine Zweitschrift aus. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen Sie die Belehrung erneut durchführen.

 

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