In vielen Branchen, insbesondere in der Gastronomie und im Lebensmittelhandel, ist die Infektionsschutzbelehrung ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie informiert über wichtige Hygieneregeln und hilft, das Risiko von Infektionen zu verringern. Doch gerade für neue Arbeitnehmer oder Arbeitgeber stellt sich die Frage, welche Kosten dabei entstehen und wie lange die Belehrung dauert.
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Kosten und Dauer der Infektionsschutzbelehrung. Dabei gehen wir darauf ein, wer die Kosten trägt, wie viel die Belehrung kostet und wie lange sie dauert. Außerdem zeigen wir auf, welche Unterschiede es zwischen einer Belehrung vor Ort und einer Online-Belehrung gibt und wann eine Wiederholung erforderlich ist.
Am Ende dieses Beitrags werden Sie genau wissen, was bei kosten und dauer der infektionsschutzbelehrung – das müssen sie wissen zu beachten ist und welche Tipps Ihnen dabei helfen können.
Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Definition und rechtlicher Hintergrund
Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen über die Grundlagen des Infektionsschutzes informiert sind. Sie ist im Infektionsschutzgesetz verankert und betrifft insbesondere Tätigkeiten in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel oder in anderen sensiblen Bereichen. Ziel ist es, das Risiko von Krankheitsübertragungen zu minimieren und sowohl Arbeitnehmer als auch Verbraucher zu schützen.
Durchgeführt wird die Infektionsschutzbelehrung üblicherweise durch das Gesundheitsamt oder von anerkannten Stellen. Dabei lernen Arbeitnehmer, wie sie hygienisch einwandfrei arbeiten und Infektionen vermeiden können. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Belehrung vor Beginn der Tätigkeit zu organisieren und sicherzustellen, dass die vermittelten Inhalte verstanden werden.
Unterschied zum Gesundheitszeugnis
Immer wieder wird die Infektionsschutzbelehrung mit dem Gesundheitszeugnis verwechselt. Das Gesundheitszeugnis – heute oft auch als Gesundheitspass oder Gesundheitsausweis bezeichnet – bescheinigte früher, dass eine Person frei von bestimmten Infektionskrankheiten ist. Heute ist jedoch die Infektionsschutzbelehrung das entscheidende Instrument, um Mitarbeiter aufzuklären und hygienische Standards zu gewährleisten.
Das bedeutet: Die Infektionsschutzbelehrung ersetzt in vielen Fällen das klassische Gesundheitszeugnis. Trotzdem gibt es Branchen, in denen zusätzlich ein Gesundheitszeugnis oder ein Gesundheitspass gefordert wird – hier kommt es auf die individuellen Anforderungen des Arbeitgebers oder gesetzliche Regelungen an.
Kosten der Infektionsschutzbelehrung
Wer trägt die Kosten?
Die zentrale Frage für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber lautet: Wer zahlt eigentlich für die Infektionsschutzbelehrung? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Organisation und Finanzierung der Belehrung verantwortlich. Schließlich liegt es in seinem Interesse, dass alle Beschäftigten die gesetzlichen Vorgaben kennen und umsetzen können. In der Praxis bedeutet das: Arbeitgeber müssen die Belehrung selbst bezahlen oder einen anerkannten Anbieter beauftragen und dessen Kosten übernehmen.
Es kann aber auch vorkommen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine abweichende Vereinbarung treffen. In solchen Fällen sollten die Kostenübernahme klar geregelt sein, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb vorab informieren, ob ihr Arbeitgeber die Kosten trägt oder ob sie einen Eigenanteil leisten müssen.
Kostenunterschiede: Online vs. vor Ort
Die Höhe der Kosten kann je nach Art der Belehrung variieren. Wer die Infektionsschutzbelehrung direkt beim Gesundheitsamt vor Ort absolvieren möchte, muss oft mit Gebühren zwischen 20 und 40 Euro rechnen. Diese Gebühren können je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich ausfallen.
Eine kostengünstige Alternative ist die infektionsschutzbelehrung online. Viele Anbieter bieten rechtlich anerkannte Schulungen zu deutlich günstigeren Konditionen an. Hier liegen die Preise meist zwischen 10 und 20 Euro pro Teilnehmer. Diese Lösung ist nicht nur günstiger, sondern oft auch flexibler, da Teilnehmer die Belehrung bequem von zu Hause aus absolvieren können.
Zusätzliche Kosten im Überblick
Neben den Grundkosten für die Belehrung können in einigen Fällen weitere Ausgaben anfallen. Beispielsweise verlangen manche Arbeitgeber zusätzliche Bescheinigungen oder Atteste, die über die eigentliche Belehrung hinausgehen. Dazu gehört etwa der Wunsch, ein gesundheitszeugnis beantragen zu lassen oder eine weiterführende hygieneschulung gesundheitsamt online zu absolvieren. Solche Schulungen oder Atteste sind jedoch nicht in jedem Fall verpflichtend – hier sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam prüfen, was wirklich nötig ist.
Dauer der Infektionsschutzbelehrung
Wie lange dauert die Belehrung?
Die Dauer der Infektionsschutzbelehrung hängt davon ab, wie und wo sie durchgeführt wird. Bei einem Termin im Gesundheitsamt vor Ort dauert die Belehrung in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Hier werden alle wichtigen Inhalte direkt und kompakt vermittelt. Teilnehmer können dabei Rückfragen stellen und erhalten sofort ein offizielles Zertifikat.
Anders sieht es bei der infektionsschutzbelehrung online aus: Online-Schulungen sind meist flexibler gestaltet. Sie bestehen aus Videoinhalten, Textmodulen und kurzen Wissensabfragen. Je nach Anbieter und Lerntempo kann die Online-Belehrung zwischen 20 Minuten und einer Stunde in Anspruch nehmen. Diese Variante bietet vor allem den Vorteil, dass Teilnehmer die Schulung in ihrem eigenen Tempo absolvieren können – ideal für Menschen mit wenig Zeit oder für Minijobber, die neben anderen Verpflichtungen arbeiten.
Wie oft muss die Belehrung wiederholt werden?
Die Infektionsschutzbelehrung ist ab dem Tag der Ausstellung zwei Jahre lang gültig. Danach muss sie erneut absolviert werden, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Belehrung online oder vor Ort erfolgt ist.
Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob eine Auffrischung der Belehrung notwendig ist. Wenn sich die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ändert oder eine längere Unterbrechung der Beschäftigung vorliegt, kann es sinnvoll sein, die Belehrung vorzeitig zu wiederholen. So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind und hygienisch einwandfrei arbeiten können.
Infektionsschutzbelehrung online absolvieren
Ablauf und Vorteile der Online-Belehrung
Die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung online durchzuführen, bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Zunächst einmal ist der Ablauf sehr flexibel: Teilnehmer melden sich bei einem anerkannten Anbieter an, durchlaufen die Schulungsinhalte in ihrem eigenen Tempo und schließen die Belehrung mit einem kurzen Test oder einer Wissensüberprüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die als offizieller Nachweis dient.
Der große Vorteil liegt dabei in der zeitlichen und örtlichen Unabhängigkeit. Gerade für Beschäftigte mit wechselnden Arbeitszeiten oder für Minijobber ist die infektionsschutzbelehrung online ideal, da sie bequem von zu Hause oder unterwegs erledigt werden kann. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Sie sparen Zeit und Kosten für die Organisation eines Vor-Ort-Termins und können die Online-Belehrungen leichter in ihre Abläufe integrieren.
Anerkennung und rechtliche Absicherung
Wichtig zu wissen: Damit eine Online-Belehrung auch rechtlich anerkannt ist, muss sie von einer Stelle durchgeführt werden, die die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfüllt. Arbeitgeber sollten daher sorgfältig prüfen, ob der gewählte Anbieter alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Seriöse Anbieter stellen sicher, dass die Inhalte vollständig sind und alle wichtigen Aspekte – von den Grundlagen der Hygiene bis hin zu branchenspezifischen Besonderheiten – abgedeckt werden.
Für Arbeitnehmer gilt: Nach der Online-Belehrung sollten Sie sich das ausgestellte Zertifikat gut aufbewahren und bei Bedarf dem Arbeitgeber vorlegen. So ist sichergestellt, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ihrer Tätigkeit ohne rechtliche Risiken nachgehen können.
Wann ist zusätzlich ein Gesundheitszeugnis erforderlich?
Besondere Anforderungen in der Gastronomie
In einigen Branchen, wie zum Beispiel in der Gastronomie, wird neben der Infektionsschutzbelehrung oft auch ein Gesundheitszeugnis verlangt. Vor allem in Betrieben, in denen Lebensmittel zubereitet oder verkauft werden, legen viele Arbeitgeber Wert auf einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Das sogenannte gesundheitszeugnis gastronomie dient in diesen Fällen als zusätzliche Sicherheit, um hygienische Standards zu wahren und das Vertrauen der Kunden zu stärken.
Dabei wird das Gesundheitszeugnis oft mit der Infektionsschutzbelehrung verwechselt oder gleichgesetzt. Tatsächlich ist es jedoch eine gesonderte ärztliche Bescheinigung, die bestimmte Aspekte der körperlichen Eignung bewertet. Auch wenn es nicht mehr in allen Bereichen verpflichtend ist, verlangen manche Arbeitgeber dennoch die Vorlage eines solchen Nachweises, um Risiken zu minimieren.
Optionale Beantragung: gesundheitspass beantragen
In diesem Zusammenhang fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie zusätzlich einen gesundheitspass beantragen sollten oder müssen. Der Gesundheitspass ist eine freiwillige Ergänzung, die in bestimmten Branchen oder bei speziellen Tätigkeiten von Vorteil sein kann. Er dokumentiert unter anderem regelmäßige ärztliche Untersuchungen und kann Arbeitgebern zusätzliche Sicherheit geben.
Allerdings ist der Gesundheitspass – genau wie das Gesundheitszeugnis – nicht automatisch verpflichtend. Ob er tatsächlich erforderlich ist, hängt oft von betrieblichen Regelungen und dem individuellen Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers ab. Arbeitnehmer sollten sich daher im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber abstimmen und prüfen, ob der Gesundheitspass in ihrem Fall sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber: Kosten und Organisation
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Infektionsschutzbelehrung für ihre Mitarbeiter rechtzeitig und ordnungsgemäß zu organisieren. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Belehrung selbst zu planen, sondern auch die damit verbundenen Kosten zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist es für Unternehmen sinnvoll, die Kosten der Belehrung direkt zu übernehmen – nicht zuletzt, weil dies rechtliche Sicherheit schafft und gleichzeitig das Vertrauen der Beschäftigten stärkt.
Für die Organisation bietet sich die Online-Belehrung als besonders praktische Lösung an. Arbeitgeber können hier auf anerkannte Anbieter setzen und so sicherstellen, dass die Schulung rechtlich anerkannt ist und alle relevanten Inhalte abdeckt. Wichtig ist zudem, dass die Nachweise der Belehrung sorgfältig aufbewahrt werden, um im Fall von Kontrollen durch das Gesundheitsamt vorbereitet zu sein.
Für Arbeitnehmer: Vorbereitung und Teilnahme
Auch Arbeitnehmer haben bestimmte Pflichten, wenn es um die Infektionsschutzbelehrung geht. Sie sollten die Schulung ernst nehmen und alle Inhalte aufmerksam verfolgen, um die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen später zuverlässig umsetzen zu können. Bei Online-Belehrungen ist es außerdem wichtig, den Nachweis sorgfältig aufzubewahren und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Zudem empfiehlt es sich für Arbeitnehmer, sich vorab zu informieren, ob zusätzliche Nachweise wie das gesundheitszeugnis beantragen oder ein gesundheitsausweis erforderlich sind. So können sie sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen vorlegen können und ohne Verzögerungen in den neuen Job starten.
Fazit und praktische Hinweise
Die Infektionsschutzbelehrung ist ein zentrales Element im Arbeitsalltag vieler Branchen. Sie hilft nicht nur dabei, die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden zu schützen, sondern stellt auch sicher, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeiten – eine gültige Belehrung vorweisen können.
Dabei ist die infektionsschutzbelehrung online eine besonders praktische und kostengünstige Lösung. Sie spart Zeit, ist flexibel und wird von vielen Arbeitgebern als rechtlich sichere Alternative zum Termin beim Gesundheitsamt anerkannt. Wichtig ist dabei, auf seriöse Anbieter zu setzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Arbeitnehmer wiederum profitieren von der Online-Belehrung, weil sie diese in ihrem eigenen Tempo absolvieren können. Gleichzeitig sollten sie sich bewusst machen, dass Hygienemaßnahmen nicht nur rechtlich vorgeschrieben sind, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zum Schutz aller Beteiligten leisten.
Insgesamt gilt: Wer sich rechtzeitig um die Infektionsschutzbelehrung kümmert, spart nicht nur Kosten und Zeit, sondern sorgt auch für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Falls du möchtest, kann ich jetzt die Häufig gestellten Fragen (FAQ) für diesen Beitrag vorbereiten!
Kosten und Dauer der Infektionsschutzbelehrung – Das müssen Sie wissen – Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Infektionsschutzbelehrung ist ab dem Tag der Ausstellung zwei Jahre lang gültig. Danach muss sie erneut absolviert werden, um den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Wer zahlt die Kosten für die Belehrung?
In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung. Das liegt daran, dass er gesetzlich verpflichtet ist, die Belehrung zu organisieren und zu finanzieren.
Wie viel kostet die Infektionsschutzbelehrung?
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Durchführung. Vor Ort bei einem Gesundheitsamt kostet sie meist zwischen 20 und 40 Euro. Online-Anbieter sind häufig günstiger und bieten Belehrungen schon ab 10 Euro an.
Gibt es einen Unterschied zwischen der Belehrung vor Ort und online?
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied, wenn der Online-Anbieter anerkannt ist. Online-Belehrungen bieten mehr Flexibilität und sind oft günstiger, während die Belehrung vor Ort persönlichen Kontakt ermöglicht.
Brauche ich zusätzlich ein Gesundheitszeugnis?
In der Regel ist das Gesundheitszeugnis nicht mehr verpflichtend. Die Infektionsschutzbelehrung reicht aus, es sei denn, der Arbeitgeber fordert zusätzlich ein ärztliches Attest oder ein gesundheitszeugnis beantragen.
Wo kann ich die Infektionsschutzbelehrung online machen?
Es gibt verschiedene seriöse Anbieter, die rechtlich anerkannte Online-Belehrungen anbieten. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass diese Angebote den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes entsprechen.