In vielen Berufsbereichen, in denen Hygiene eine zentrale Rolle spielt – etwa in der Gastronomie, Pflege oder Lebensmittelverarbeitung – sind Schulungen zum Infektionsschutz und zur Hygiene gesetzlich oder betrieblich vorgeschrieben. Doch obwohl beide Begriffe oft in einem Atemzug genannt werden, handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Konzepte mit jeweils eigener Zielsetzung, rechtlicher Grundlage und praktischer Umsetzung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen häufig vor der Frage, welche Schulung wann erforderlich ist und was genau die jeweiligen Inhalte umfassen. Dabei ist es essenziell, zwischen gesetzlich verpflichtender Belehrung und betrieblicher Hygieneschulung unterscheiden zu können. Nur so lassen sich Schulungsmaßnahmen effizient planen, korrekt dokumentieren und im Falle einer Kontrolle lückenlos nachweisen.
In diesem Beitrag klären wir deshalb umfassend: infektionsschutzbelehrung und hygieneschulung – was ist der unterschied, wo überschneiden sich die beiden, wo liegen die Unterschiede und wann sind beide notwendig.
Hygieneschulung oder Infektionsschutzbelehrung? Warum es wichtig ist, den Unterschied zu kennen
Warum Hygiene am Arbeitsplatz heute wichtiger denn je ist
Ob in einer Großküche, einem Pflegeheim oder einem Lebensmittellabor – Hygiene gehört zu den unverzichtbaren Grundpfeilern eines sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatzes. In Zeiten globaler Gesundheitskrisen, wachsender Mobilität und zunehmend sensibler Verbraucherschutzanforderungen hat die Einhaltung von Hygienestandards eine neue Dimension gewonnen. Unternehmen müssen nicht nur für saubere Arbeitsumgebungen sorgen, sondern auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über das nötige Wissen verfügen, um Infektionsrisiken aktiv zu vermeiden.
Gleichzeitig stehen Arbeitgeber unter dem wachsenden Druck behördlicher Kontrollen, dokumentationspflichtiger Schulungsmaßnahmen und steigender Erwartungen seitens der Kundschaft. In diesem Kontext kommt es nicht nur auf Reinigungspläne und Desinfektionsmittel an – sondern vor allem auf rechtlich korrekte und fachlich fundierte Schulungen.
Überblick: gesetzliche und betriebliche Hygieneanforderungen
Deutschland regelt die Anforderungen an die Hygiene im beruflichen Umfeld über verschiedene gesetzliche Grundlagen – insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und lebensmittelrechtliche Vorschriften wie HACCP. Dabei wird deutlich zwischen gesetzlich verpflichtenden Belehrungen und betrieblich organisierten Hygieneschulungen unterschieden.
Während erstere vor allem den Infektionsschutz und die individuelle Verantwortung thematisieren, zielen Hygieneschulungen auf die Anwendung praktischer Standards im jeweiligen Arbeitsumfeld ab. Dennoch kommt es im Alltag häufig zu Verwechslungen, Überschneidungen oder Doppelschulungen, die vermeidbar wären – wenn die Unterschiede klar verstanden würden.
Ziel des Beitrags
In diesem Beitrag möchten wir genau das schaffen: Klarheit! Wir erklären, was eine Infektionsschutzbelehrung eigentlich ist, was sie von einer Hygieneschulung unterscheidet, welche gesetzlichen Hintergründe zu beachten sind – und wann beide Schulungsformen notwendig oder sinnvoll sind.
So erhalten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen fundierten Überblick und vermeiden typische Missverständnisse, unnötige Zeitverluste oder formale Fehler bei der Dokumentation. Denn wer den Unterschied kennt, ist klar im Vorteil.
Was ist eine Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die Personen absolvieren müssen, bevor sie in bestimmten beruflichen Bereichen tätig werden dürfen – insbesondere dann, wenn sie mit Lebensmitteln umgehen oder in hygienisch sensiblen Einrichtungen arbeiten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ziel der Belehrung ist es, die Teilnehmenden über meldepflichtige Krankheiten, persönliche Hygienemaßnahmen und ihre Pflichten im Infektionsfall zu informieren.
Gesetzlicher Hintergrund: §43 Infektionsschutzgesetz
Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, erst dann ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie durch ein Gesundheitsamt oder eine autorisierte Stelle über infektiöse Erkrankungen, Hygieneregeln und Meldepflichten belehrt wurden. Die Belehrung ist somit eine Voraussetzung für die Beschäftigung – nicht bloß eine Empfehlung oder betriebsinterne Maßnahme.
Die Erstbelehrung muss persönlich erfolgen, entweder direkt beim Gesundheitsamt oder über anerkannte, zertifizierte Anbieter – etwa per infektionsschutzbelehrung online, sofern gesetzeskonform umgesetzt.
Inhalte, Ablauf und Gültigkeit der Belehrung
Während der Belehrung werden u. a. folgende Inhalte vermittelt:
- Informationen über Krankheiten wie Salmonellose, Noroviren, Hepatitis A etc.
- Meldepflicht bei Krankheitssymptomen (z. B. Erbrechen, Durchfall)
- Persönliche Hygienemaßnahmen im Arbeitsalltag
- Verhalten im Verdachtsfall bzw. bei Kontakt mit erkrankten Personen
Die Schulung dauert in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten. Im Anschluss daran wird eine Bescheinigung ausgestellt, die als Nachweis dient. Diese Bescheinigung wird umgangssprachlich oft als Gesundheitszeugnis bezeichnet, obwohl dieser Begriff seit der Gesetzesreform 2001 offiziell nicht mehr verwendet wird.
Die Belehrung ist unbefristet gültig, muss jedoch bei erstmaligem Arbeitsantritt innerhalb der letzten drei Monate erfolgt sein. Nach zwei Jahren wird eine betriebliche Wiederholungsbelehrung empfohlen, um das Wissen aufzufrischen.
Formen der Durchführung: Gesundheitsamt vs. infektionsschutzbelehrung online
Die klassische Variante ist die Teilnahme vor Ort im Gesundheitsamt – mit Terminvergabe, Wartezeiten und ggf. höheren Kosten. Immer beliebter ist jedoch die Durchführung über anerkannte Online-Plattformen, über die man die infektionsschutzbelehrung online absolvieren kann.
Vorteile der Online-Variante:
- Orts- und zeitunabhängige Durchführung
- Sofortige Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
- Meist geringere Kosten
- Digitale Archivierung der Nachweise möglich
Wichtig ist: Die Online-Belehrung muss von einer autorisierten Stelle gemäß Infektionsschutzgesetz durchgeführt werden. Nur dann ist sie rechtsgültig und wird bei Kontrollen akzeptiert.
Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, was genau eine Hygieneschulung ist – wie sie sich von der Infektionsschutzbelehrung unterscheidet und wann sie zum Einsatz kommt.
Was ist eine Hygieneschulung?
Im Gegensatz zur gesetzlich verpflichtenden Infektionsschutzbelehrung, handelt es sich bei der Hygieneschulung in den meisten Fällen um eine betriebsinterne oder branchenspezifische Schulungsmaßnahme, die auf die praktischen Anforderungen im Berufsalltag zugeschnitten ist. Sie dient dazu, Mitarbeitenden vertiefte Kenntnisse über hygienisches Arbeiten, Lebensmittelsicherheit und branchenspezifische Standards wie HACCP zu vermitteln. Besonders in der Gastronomie, im Gesundheitswesen, in der Lebensmittelproduktion sowie im Reinigungsgewerbe ist sie ein essenzieller Bestandteil des Qualitätsmanagements.
Definition und typische Einsatzbereiche
Eine Hygieneschulung zielt darauf ab, über praxisnahe Hygienemaßnahmen und rechtliche Anforderungen aufzuklären, die in einem bestimmten Arbeitsumfeld zu beachten sind. Während sich die Infektionsschutzbelehrung auf das Grundverständnis von Infektionsrisiken konzentriert, behandelt die Hygieneschulung konkrete Arbeitsprozesse.
Typische Branchen und Bereiche, in denen Hygieneschulungen zum Einsatz kommen:
- Gastronomie & Großküchen
- Lebensmittelverarbeitung & Verpackung
- Pflegeheime & Kliniken
- Gebäudereinigung
- Kitas & Schulen mit Essensausgabe
Anders als bei der Infektionsschutzbelehrung, sind Umfang und Inhalte nicht gesetzlich standardisiert, sondern richten sich nach den betrieblichen Anforderungen oder branchenspezifischen Richtlinien.
Inhalte: Praktische Hygiene, HACCP, Eigenkontrolle
Die Inhalte einer Hygieneschulung können je nach Branche variieren, beinhalten jedoch meist folgende Themen:
- Persönliche Hygiene (Händehygiene, Schutzkleidung, Verhalten bei Krankheit)
- Betriebsbezogene Hygienevorgaben (Reinigungs- und Desinfektionspläne)
- Lebensmittelrechtliche Grundlagen (z. B. Lebensmittelhygiene-Verordnung)
- Einführung in das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points)
- Umgang mit Kühlketten, Lagerung, Schädlingsprävention
- Dokumentationspflichten und Eigenkontrollen
Je nach Risikobereich kann die Schulung in Theorie- und Praxisteile gegliedert sein und mit einem Test oder Zertifikat abgeschlossen werden.
Anbieter und Formate: Vor-Ort-Schulungen, E-Learning, hygieneschulung gesundheitsamt online
Hygieneschulungen werden in vielen Fällen direkt im Unternehmen durchgeführt – z. B. durch Hygienebeauftragte, Betriebsärzte oder externe Fachkräfte. Alternativ gibt es auch digitale Angebote, wie z. B. die hygieneschulung gesundheitsamt online, die insbesondere für dezentral organisierte Betriebe oder kleine Unternehmen attraktiv sind.
Digitale Formate bieten:
- Flexible Durchführung im eigenen Tempo
- Einfache Nachweiserstellung durch automatisch generierte Teilnahmezertifikate
- Schulungsinhalte mit Bild- und Videomaterial
- Möglichkeit zur Integration in betriebliche Lernplattformen
Ein entscheidender Vorteil: Unternehmen können die Teilnahme digital dokumentieren, Fristen für Wiederholungen setzen und bei Bedarf nachweisen, dass Mitarbeitende umfassend geschult wurden.
Im nächsten Abschnitt vergleichen wir beide Schulungsformen direkt miteinander und zeigen, welche Gemeinsamkeiten und klaren Unterschiede es gibt. So lässt sich besser nachvollziehen, wann welche Schulung nötig oder sinnvoll ist.
Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen
Auf den ersten Blick erscheinen Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung ähnlich – beide behandeln Hygienethemen, richten sich an Mitarbeitende in sensiblen Bereichen und dienen der Gesundheitssicherung. Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich deutliche Unterschiede in Zweck, Inhalt, gesetzlicher Verankerung und Durchführung. Wer den Unterschied versteht, kann Schulungsprozesse effizienter gestalten und rechtliche Fehler vermeiden.
Zielgruppenüberschneidungen in sensiblen Branchen
Beide Schulungsformen richten sich oft an dieselben Berufsgruppen – insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Hygienerisiko:
- Gastronomie und Catering
- Pflegeeinrichtungen und Kliniken
- Lebensmittelindustrie und Handel
- Kinderbetreuungseinrichtungen
- Reinigungsdienste
Mitarbeitende dieser Bereiche benötigen häufig beide Schulungsarten, da sie sowohl gesetzlichen Vorgaben unterliegen als auch praktische Hygieneanforderungen im Betrieb erfüllen müssen.
Rechtlicher vs. betrieblicher Fokus
Infektionsschutzbelehrung:
- Gesetzlich vorgeschrieben nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Muss vor Arbeitsbeginn erfolgen
- Nur durch Gesundheitsamt oder autorisierte Anbieter zulässig
- Schwerpunkt: Informationsvermittlung zu meldepflichtigen Krankheiten, persönlicher Hygiene, Verhalten bei Infektionsverdacht
Hygieneschulung:
- Betriebsintern oder branchenspezifisch organisiert
- Keine gesetzliche Pflicht, aber Bestandteil von Qualitätsmanagement (z. B. nach HACCP)
- Kann durch betriebliche Hygienebeauftragte oder externe Dienstleister erfolgen
- Schwerpunkt: Praktische Anwendung von Hygienevorgaben, Betriebshygiene, Reinigungspläne, Dokumentation
Unterschiede in Pflicht, Inhalt und Tiefe
Merkmal | Infektionsschutzbelehrung | Hygieneschulung |
Pflicht | Gesetzlich vorgeschrieben (§43 IfSG) | Betriebliche Anforderung / Branchenvorgabe |
Durchführung | Gesundheitsamt oder zertifizierte Plattform | Betrieb, Schulungseinrichtungen, Online |
Inhalte | Meldepflichten, persönliche Hygiene | HACCP, Reinigungspläne, Lagerung, Eigenkontrolle |
Gültigkeit | Unbefristet, bei Arbeitsbeginn max. 3 Monate alt | Wiederholung empfohlen (jährlich/biennal) |
Zertifizierung | Teilnahmebescheinigung = „Gesundheitszeugnis“ | Teilnahmezertifikat, internes Dokument |
Warum beide Schulungen wichtig sind
Die Infektionsschutzbelehrung schafft die gesetzliche Grundlage, um eine Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen – sie schützt vor rechtlichen Sanktionen und schafft ein Grundverständnis für Infektionsrisiken. Die Hygieneschulung hingegen sorgt dafür, dass dieses Wissen im betrieblichen Alltag korrekt umgesetzt wird. Erst durch die Kombination beider Schulungsarten kann ein Unternehmen Hygienestandards effektiv etablieren und dauerhaft sichern.
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir, wann welche Schulung erforderlich ist, in welchen Fällen beide notwendig sind und wie Unternehmen dies effizient in ihren Arbeitsalltag integrieren können.
Wann ist welche Schulung erforderlich?
Im beruflichen Alltag stellt sich häufig die Frage: Brauche ich eine Infektionsschutzbelehrung, eine Hygieneschulung – oder sogar beides? Die Antwort hängt stark vom Tätigkeitsfeld, dem rechtlichen Rahmen sowie den betrieblichen Anforderungen ab. Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten genau wissen, wann welche Schulung verpflichtend ist und in welchen Situationen ergänzende Maßnahmen sinnvoll sind.
Verpflichtende Belehrung vs. freiwillige Weiterbildung
Die Infektionsschutzbelehrung ist in bestimmten Berufen gesetzlich verpflichtend. Wer beispielsweise in der Gastronomie, im Lebensmittelverkauf oder in Pflegeeinrichtungen tätig ist und mit Lebensmitteln oder vulnerablen Personengruppen arbeitet, darf seine Tätigkeit nicht ohne diese Belehrung aufnehmen. Sie ist also zwingend erforderlich und nicht verhandelbar.
Die Hygieneschulung hingegen ist meist keine gesetzliche Pflicht, sondern ergibt sich aus branchenspezifischen Standards (z. B. HACCP), Zertifizierungen (z. B. ISO 22000) oder aus dem betrieblichen Eigenanspruch an Qualität und Sicherheit. In vielen Unternehmen ist sie dennoch verpflichtender Bestandteil des Onboardings oder wird regelmäßig als Nachschulung durchgeführt – insbesondere bei hoher Personalfluktuation.
Anforderungen für spezifische Berufe und Branchen
Branche / Tätigkeit | Infektionsschutzbelehrung | Hygieneschulung |
Gastronomie (Küche, Service) | ✅ Pflicht | ✅ Empfohlen / oft intern verpflichtend |
Pflege / Klinik | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht nach internen QM-Richtlinien |
Lebensmittelverarbeitung & Verpackung | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht im Rahmen von HACCP |
Gebäudereinigung mit Lebensmittelkontakt | ❌ Nicht immer Pflicht | ✅ Betriebsabhängig |
Verwaltung / Büro | ❌ Nicht notwendig | ❌ Nicht notwendig |
Kita / Schule mit Essensausgabe | ✅ Pflicht | ✅ Je nach Träger notwendig |
Typische Kombinationen im Berufsalltag
In der Praxis wird häufig beides kombiniert – zunächst die Infektionsschutzbelehrung zur gesetzlichen Absicherung, danach die betriebsinterne Hygieneschulung, um den Mitarbeitenden konkrete Verhaltensweisen und Prozesse zu vermitteln. Besonders bei Neueinstellungen oder bei Rückkehr aus längerer Abwesenheit hat sich dieser Ablauf bewährt:
Beispielhafte Abfolge im Onboarding-Prozess:
- Einreichen bzw. gesundheitszeugnis beantragen
- Teilnahme an der infektionsschutzbelehrung online oder beim Gesundheitsamt
- Integration in den Betrieb + praktische Hygieneschulung vor Ort
- Dokumentation beider Nachweise in der Personalakte
Diese strukturierte Vorgehensweise stellt sicher, dass gesetzliche Pflichten erfüllt und gleichzeitig betriebsspezifische Hygienevorgaben vermittelt werden – eine ideale Kombination aus Rechtssicherheit und Praxisnähe.
Im nächsten Abschnitt zeigen wir, was Arbeitgeber konkret wissen und beachten müssen, um die beiden Schulungen rechtlich sauber und organisatorisch effizient im Betrieb zu etablieren.
Was Arbeitgeber wissen müssen
Für Arbeitgeber in hygienekritischen Branchen ist es unerlässlich, sowohl gesetzliche Anforderungen als auch betriebliche Standards in Bezug auf Schulungen klar im Blick zu behalten. Die Verantwortung endet nicht mit der Einstellung neuer Mitarbeitender – sie beginnt dort. Wer seine Pflichten rund um die Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung kennt, kann rechtssicher agieren, interne Abläufe optimieren und Hygieneverstöße effektiv vermeiden.
Gesundheitszeugnis beantragen – Pflicht zur Kontrolle und Dokumentation
Bevor ein Mitarbeitender mit der Arbeit beginnen darf, ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob eine gültige Teilnahmebescheinigung einer Infektionsschutzbelehrung vorliegt – umgangssprachlich oft als gesundheitszeugnis bezeichnet. Dabei muss das Dokument:
- Nicht älter als drei Monate (bei Arbeitsbeginn) sein
- Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und das Belehrungsdatum enthalten
- Von einem Gesundheitsamt oder einer zertifizierten Online-Plattform ausgestellt worden sein
Bei digitalen Schulungen über eine infektionsschutzbelehrung online ist zusätzlich zu kontrollieren, ob die Plattform rechtskonform arbeitet. Viele Arbeitgeber verlangen heute bevorzugt ein PDF-Zertifikat mit Prüfziffer, das sich leicht archivieren lässt.
Die Pflicht zur Kontrolle betrifft nicht nur Festangestellte, sondern auch:
- Aushilfen
- Saisonkräfte
- Praktikant:innen
- Leiharbeitnehmer:innen
Integration beider Schulungen ins Onboarding
Ein effizienter Schulungsprozess beginnt beim Onboarding. Arbeitgeber sollten im Rahmen der Personalaufnahme folgende Maßnahmen fest in ihren Prozess integrieren:
- Informationsweitergabe: Bereits im Vorstellungsgespräch über erforderliche Schulungen informieren
- Links und Zugänge zu zertifizierten Plattformen bereitstellen (z. B. für das gesundheitszeugnis online machen)
- Betriebliche Hygieneschulung direkt im Anschluss an die gesetzliche Belehrung durchführen
- Teilnahme dokumentieren, idealerweise digital in der Personalakte
Besonders effektiv sind standardisierte Checklisten, mit denen HR-Abteilungen oder Führungskräfte überprüfen, ob alle Schulungsnachweise vollständig sind.
Fristen, Nachweise und Wiederholungen im Blick behalten
Arbeitgeber sollten nicht nur die Erstbelehrung dokumentieren, sondern auch:
- Wiederholungsbelehrungen (empfohlen alle 2 Jahre) rechtzeitig einplanen
- Hygieneschulungen jährlich oder bei Bedarf (z. B. Prozessänderung, Verstöße) erneut durchführen
- Nachweise archivieren, entweder physisch in der Personalakte oder digital über HR-Software
Ein bewährter Ansatz ist es, mit Erinnerungssystemen zu arbeiten, etwa:
- Automatische Kalendertermine
- HR-Tools mit Fristüberwachung
- To-do-Listen für Teamleitungen bei neuen Mitarbeitenden
Im nächsten Abschnitt widmen wir uns den digitalen Möglichkeiten, mit denen sowohl die Infektionsschutzbelehrung als auch Hygieneschulungen zeitsparend, rechtssicher und effizient umgesetzt werden können.
Digitale Lösungen und Online-Angebote
In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt setzen immer mehr Unternehmen auf Online-Schulungen, um gesetzliche und betriebliche Anforderungen rund um Hygiene effizient und flexibel zu erfüllen. Sowohl die Infektionsschutzbelehrung als auch die Hygieneschulung lassen sich heute problemlos online durchführen – sofern man auf zertifizierte Anbieter setzt und auf die inhaltliche Qualität achtet. Für Arbeitgeber und Mitarbeitende bietet diese Entwicklung zahlreiche Vorteile – von der Zeitersparnis über die Ortsunabhängigkeit bis hin zur verbesserten Dokumentation.
Vorteile der infektionsschutz belehrung online
Die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung online zu absolvieren, ist besonders bei kurzfristigen Beschäftigungen, Saisonarbeit und hoher Personalfluktuation von großem Nutzen. Die infektionsschutz belehrung online ermöglicht es, innerhalb kürzester Zeit eine rechtsgültige Teilnahmebescheinigung zu erhalten – oft sogar am selben Tag.
Wichtige Vorteile:
- Zeit- und ortsunabhängige Durchführung (z. B. am Smartphone oder PC)
- Sofortiger Zugang zur Teilnahmebescheinigung im PDF-Format
- Automatische Archivierung und einfache Integration in digitale Personalakten
- Reduzierte Kosten im Vergleich zur Teilnahme beim Gesundheitsamt
- Mehrsprachige Angebote bei vielen Plattformen für internationale Mitarbeitende
Wichtig: Die Online-Belehrung muss von einer autorisieren Stelle gemäß §43 IfSG angeboten werden. Arbeitgeber sollten nur mit Plattformen arbeiten, die rechtssichere, personalisierte Zertifikate ausstellen und klare Angaben zur behördlichen Anerkennung machen.
Möglichkeiten zur Durchführung der hygienebelehrung online
Auch die betriebliche Hygieneschulung kann online erfolgen – z. B. als E-Learning-Modul, Videokurs oder Webinar. Viele Anbieter ermöglichen es, komplette Hygieneschulungen für verschiedene Berufsgruppen und Branchen digital umzusetzen. Das ist besonders dann hilfreich, wenn Mitarbeitende an verschiedenen Standorten arbeiten oder der Betrieb dezentral organisiert ist.
Digitale Hygieneschulungen bieten unter anderem:
- Interaktive Lerninhalte mit Bildern, Videos, Quizzes
- Zertifikate nach erfolgreichem Abschluss
- Zugriffskontrolle und Fortschrittsüberwachung durch Führungskräfte
- Anpassbare Inhalte für spezifische Branchen (z. B. Gastronomie, Pflege, Reinigung)
Eine besonders praxisnahe Option ist die hygieneschulung gesundheitsamt online, wenn Gesundheitsämter mit zertifizierten Plattformen kooperieren oder Schulungspakete für Unternehmen bereitstellen.
Kombinierte Plattformen: Schulung, Nachweis und Archivierung
Moderne Anbieter gehen noch einen Schritt weiter und bieten integrierte Systeme an, mit denen Arbeitgeber:
- Schulungen zuweisen,
- Teilnahmefortschritte verfolgen,
- Nachweise automatisch speichern
- und Fristen für Folgebelehrungen verwalten können.
Diese Lösungen lassen sich meist problemlos in HR-Software oder digitale Lernplattformen integrieren. Besonders in größeren Unternehmen oder in Betrieben mit hohem Schulungsbedarf (z. B. Gastronomie-Ketten, Pflegekonzerne) sorgt dies für enorme Erleichterung.
Im nächsten Abschnitt gehen wir auf typische Fehler in der Praxis ein – etwa die Verwechslung beider Schulungsformen oder die Nutzung nicht-anerkannter Anbieter – und zeigen, wie Sie diese gezielt vermeiden.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Trotz guter Absichten und verfügbarer digitaler Angebote passieren in der Praxis immer wieder Fehler bei der Umsetzung von Infektionsschutzbelehrungen und Hygieneschulungen – sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch bei den Mitarbeitenden. Diese Fehler sind nicht nur ärgerlich, sondern können im Ernstfall zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern oder sogar zum Betriebsstillstand führen. Umso wichtiger ist es, typische Stolperfallen zu kennen – und gezielt zu vermeiden.
Verwechslung von Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung
Ein häufiger Fehler besteht darin, die beiden Schulungsformen gleichzusetzen. Viele Arbeitgeber (und auch Mitarbeitende) glauben fälschlicherweise, dass eine Hygieneschulung automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung ersetzt – oder umgekehrt.
Folge:
Mitarbeitende beginnen ihre Tätigkeit ohne rechtsgültige Belehrung gemäß §43 IfSG. Bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt kann dies zu hohen Bußgeldern führen.
Lösung:
Klar kommunizieren, dass die Infektionsschutzbelehrung eine gesetzliche Voraussetzung ist, während die Hygieneschulung betrieblich ergänzt wird. Beide Schulungen sollten getrennt dokumentiert werden.
Fehlende oder unzureichende Dokumentation
Selbst wenn beide Schulungen durchgeführt wurden, kommt es häufig zu Fehlern bei der Ablage und Nachweisführung. Dazu gehören:
- Unvollständig ausgefüllte Teilnahmebescheinigungen
- Kein Nachweis über durchgeführte Hygieneschulungen
- Keine zentrale Speicherung (z. B. nur auf Papier oder in privaten E-Mail-Postfächern)
- Keine Fristenkontrolle für Wiederholungsbelehrungen
Lösung:
Ein zentrales Dokumentationssystem (digital oder analog) einführen. Jede Schulung sollte mit Name, Datum, Inhalt und Unterschrift (bzw. elektronischem Zertifikat) erfasst werden. Fristen für Folgebelehrungen müssen überwacht werden.
Nutzung nicht-anerkannter Anbieter bei der gesundheitszeugnis online machen
Der Markt für Online-Belehrungen wächst – ebenso wie die Zahl unseriöser Anbieter. Manche Plattformen sehen professionell aus, erfüllen aber nicht die rechtlichen Anforderungen. Zertifikate solcher Anbieter werden von Gesundheitsämtern nicht anerkannt.
Folge:
Das vermeintlich absolvierte gesundheitszeugnis online machen ist ungültig. Die Tätigkeit hätte nicht aufgenommen werden dürfen. Arbeitgeber haften mit.
Lösung:
Nur mit zertifizierten Plattformen arbeiten, die eine rechtlich anerkannte Belehrung gemäß §43 IfSG anbieten. Arbeitgeber sollten bevorzugte Anbieter prüfen, testen und den Mitarbeitenden direkt empfehlen.
Fehlende Wiederholung oder Auffrischung
Viele Betriebe vergessen, dass auch Folgebelehrungen notwendig sein können – insbesondere bei längerer Abwesenheit der Mitarbeitenden oder neuen gesetzlichen Entwicklungen.
Lösung:
Feste Intervalle (z. B. alle 2 Jahre) für interne Hygieneschulungen und Wiederholungsbelehrungen festlegen. Erinnerungen automatisieren, z. B. per HR-Tool oder Kalenderfunktion.
Im nächsten Abschnitt werfen wir einen praxisnahen Blick auf konkrete Branchen wie Gastronomie, Pflege und Lebensmittelproduktion – und zeigen, welche Schulungsform in welchem Bereich besonders relevant ist.
Praxisbeispiele: Gastronomie, Pflege, Lebensmittelproduktion
Die Unterschiede zwischen Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung werden besonders deutlich, wenn man sie im praktischen Kontext spezifischer Branchen betrachtet. In der Gastronomie, im Pflegebereich und in der Lebensmittelverarbeitung gelten jeweils besondere Anforderungen – sowohl gesetzlich als auch betrieblich. In diesen sensiblen Bereichen ist die Kombination beider Schulungsformen nicht nur üblich, sondern unerlässlich für einen hygienisch einwandfreien und rechtssicheren Betrieb.
Relevanz des gesundheitszeugnis gastronomie
In der Gastronomie ist die Infektionsschutzbelehrung absolut verpflichtend. Jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet – ob in der Küche, im Service oder im Reinigungsbereich –, muss vor Arbeitsbeginn eine gültige Teilnahmebescheinigung vorlegen. Das umgangssprachlich genannte gesundheitszeugnis gastronomie ist somit Grundvoraussetzung für jede Neueinstellung.
Ergänzend dazu wird in der Gastronomie häufig eine betriebsinterne Hygieneschulung durchgeführt, die auf Themen wie:
- Lebensmittelhygiene (z. B. richtige Lagerung, Kühlkette)
- HACCP-Kontrollpunkte
- Reinigung und Desinfektion
- Persönliche Hygienestandards eingeht. Diese Schulungen erfolgen oft jährlich oder im Rahmen des Onboardings.
Hygieneprozesse im Pflegebereich
Auch im Pflegebereich ist die Infektionsschutzbelehrung Pflicht – insbesondere für Pflegekräfte, Betreuungspersonal, Küchenhilfen oder Reinigungsdienste innerhalb von Heimen und Kliniken. Darüber hinaus unterliegen Pflegeeinrichtungen oft noch strengeren Hygienevorgaben, etwa durch das Infektionsschutzgesetz in Kombination mit landesrechtlichen Hygieneverordnungen.
Die Hygieneschulungen in Pflegeeinrichtungen behandeln in der Regel:
- Umgang mit infektiösen Patient:innen
- Flächen- und Händedesinfektion
- Schutzkleidung und Isolationsmaßnahmen
- Umgang mit kontaminiertem Material
Hier ist eine regelmäßige Auffrischung – oft jährlich – vorgeschrieben und wird bei MDK-Prüfungen und Hygienekontrollen genau dokumentiert.
Lebensmittelproduktion: Fokus auf Eigenkontrolle und HACCP
In der industriellen und handwerklichen Lebensmittelproduktion spielt Hygiene eine zentrale Rolle. Neben der verpflichtenden Infektionsschutzbelehrung für Produktionsmitarbeitende wird hier besonders großer Wert auf strukturierte Hygieneschulungen gelegt, die in das HACCP-System eingebettet sind.
Typische Themen sind:
- Gefahrenerkennung entlang der Produktionskette
- Kritische Kontrollpunkte und Reinigungspläne
- Rückverfolgbarkeit und Chargenmanagement
- Umgang mit Maschinen, Rohwaren und Zwischenprodukten
Die Schulungen erfolgen häufig über E-Learning-Module oder Schulungsräume im Betrieb und müssen dokumentiert und überprüfbar sein – auch bei externen Audits.
Im nächsten Abschnitt geben wir konkrete Empfehlungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende: Welche Schulung wann erforderlich ist, worauf geachtet werden sollte und wie sich der gesamte Schulungsprozess klar strukturieren lässt.
Empfehlungen für Mitarbeitende und Arbeitgeber
Damit sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber rechtlich abgesichert und hygienisch bestens geschult in den Arbeitsalltag starten können, ist ein strukturiertes Vorgehen bei der Umsetzung von Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung unerlässlich. Besonders in Branchen mit hohen Hygienestandards sind Klarheit, Planbarkeit und Dokumentation entscheidende Erfolgsfaktoren.
Checkliste: Wann brauche ich was?
Eine einfache Orientierungshilfe für Mitarbeitende und Führungskräfte:
Frage | Benötigte Maßnahme |
Soll ich mit Lebensmitteln arbeiten? | ✅ Infektionsschutzbelehrung (vor Antritt) |
Arbeite ich im Pflege-, Kita- oder Schulbereich? | ✅ Infektionsschutzbelehrung & ggf. Schulung |
Bin ich neu im Unternehmen? | ✅ Hygieneschulung zum Einstieg |
Wurde ich länger nicht im Beruf eingesetzt? | 🔁 Folgebelehrung/Hygieneauffrischung |
Will mein Arbeitgeber einen internen Standard erfüllen? | ✅ Hygieneschulung (oft jährlich) |
Übersicht: Welche Inhalte gehören zu welcher Schulung?
Infektionsschutzbelehrung
- Gesetzlich vorgeschrieben (§43 IfSG)
- Inhalte: meldepflichtige Krankheiten, Pflichten bei Krankheit, persönliche Hygiene
- Nur über Gesundheitsamt oder autorisierte Online-Plattform
- Gültig bei Arbeitsantritt (max. 3 Monate alt)
Hygieneschulung
- Betriebliche Maßnahme (z. B. nach HACCP, ISO, IFS)
- Inhalte: Reinigungspläne, Kühlkette, HACCP, Kleidung, Desinfektion
- Intern oder extern organisiert (z. B. hygieneschulung gesundheitsamt online)
- Häufig jährlich oder bei Prozessänderung wiederholt
Tipps zur nachhaltigen und rechtssicheren Umsetzung im Betrieb
- Verwenden Sie standardisierte Checklisten im Onboarding-Prozess
- Kommunizieren Sie Schulungspflichten bereits in der Stellenanzeige
- Arbeiten Sie mit einem festen, zertifizierten Anbieter für die infektionsschutzbelehrung online
- Lassen Sie neue Mitarbeitende das gesundheitszeugnis online machen möglichst vor dem ersten Arbeitstag
- Führen Sie Schulungen möglichst digital und zentral dokumentiert durch
- Setzen Sie auf automatische Erinnerungsfunktionen für Wiederholungen
Eine durchdachte und verlässliche Schulungsstrategie sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern steigert auch die Hygienequalität im Betrieb und das Vertrauen der Kundschaft.
Mehr Klarheit, mehr Sicherheit: So treffen Sie die richtige Schulungsentscheidung
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder betrieblich organisiert – Schulungen zum Thema Hygiene sind ein wesentlicher Baustein für sichere Arbeitsbedingungen und einen professionellen Betriebsablauf. Die klare Unterscheidung zwischen Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung hilft dabei, rechtliche Fehler zu vermeiden und gleichzeitig hygienische Standards nachhaltig zu sichern.
Während die Infektionsschutzbelehrung eine Grundvoraussetzung für den Arbeitsantritt in bestimmten Berufen darstellt, vermittelt die Hygieneschulung das praxisnahe Wissen für den Arbeitsalltag. Beide Maßnahmen ergänzen sich sinnvoll und sollten in keinem Hygienekonzept fehlen – sei es in der Gastronomie, in der Pflege oder der Lebensmittelverarbeitung.
Wer frühzeitig plant, interne Prozesse klar definiert, auf zertifizierte Anbieter setzt und Schulungen dokumentiert, schafft nicht nur Ordnung, sondern auch Vertrauen – bei Behörden, bei Kunden und nicht zuletzt im eigenen Team. So entsteht ein Arbeitsumfeld, das nicht nur sauber, sondern auch rechtssicher und zukunftsorientiert ist.
„Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung – Was ist der Unterschied“– Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Infektionsschutzbelehrung und Hygieneschulung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben (§43 IfSG), während die Hygieneschulung eine betriebliche Maßnahme ist, die praktische Hygienestandards vermittelt.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung?
Alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten oder in hygienisch sensiblen Bereichen tätig sind – z. B. in der Gastronomie, Pflege oder Kita.
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Unbefristet – aber bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Danach sind regelmäßige Folgebelehrungen empfohlen.
Wo kann ich die Belehrung machen?
Beim Gesundheitsamt oder online über eine zertifizierte Plattform, die eine infektionsschutzbelehrung online anbietet.
Ist eine Hygieneschulung gesetzlich verpflichtend?
In der Regel nein – sie ist betrieblich organisiert, aber in vielen Branchen (z. B. Lebensmittelproduktion) durch Standards wie HACCP de facto erforderlich.
Kann ich mein Gesundheitszeugnis online beantragen?
Ja, viele Anbieter ermöglichen es, das gesundheitszeugnis online machen zu können. Achten Sie auf Zertifizierung und §43-Konformität.
Reicht nur eine Hygieneschulung für den Arbeitsbeginn aus?
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich die gesetzliche Infektionsschutzbelehrung zwingend notwendig.
Wie oft sollte eine Hygieneschulung wiederholt werden?
Empfohlen wird eine jährliche Auffrischung – insbesondere bei hoher Personalfluktuation oder Prozessänderungen.
Wer darf Hygieneschulungen durchführen?
Betriebsinterne Hygienebeauftragte, externe Fachkräfte oder anerkannte Online-Plattformen wie die hygieneschulung gesundheitsamt online.
Wie dokumentiere ich beide Schulungen richtig?
Mit Namen, Datum, Schulungsart und Teilnahmebestätigung. Ideal ist die digitale Ablage in der Personalakte oder HR-Software.